Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Platz sich dadurch sichern, daß er bei seiner Meldung sogleich das Personengeld bis 
zur nächsten Station bezahlt. 
PD) An Haltestellen. 
VIII. Die Meldung an Haltestellen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn 
noch unbesetzte Plätze im Hauptwagen oder in den Bei-Chaisen offen sind. Der 
Reisende muß an diesen Haltestellen, wenn die Post anhält, ohne Aufenthalt der 
Post, sofort einsteigen. Gepäck von solchen Reisenden kann nur in so weit zuge- 
lassen werden, als dasselbe ohne Belästigung der übrigen Passagiere im Perso- 
nenraum leicht untergebracht werden kann. Die Packräume des Wagens dürfen 
dabei nicht geöffnet werden, auch ist jedes längere Anhalten der Post unstatthaft. 
IX. Wünschen Reisende sich die Beförderung mit der Post von einer Post- 
anstalt ohne Station oder von einer Haltestelle ab zu sichern, so müssen sie sich 
bei der vorliegenden Postanstalt mit Station melden, von dort ab einen Platz neh- 
men und das Personengeld dafür erlegen. 
8. 43. 
Personen, welche von der Reise mit der Post ausgeschlossen sind. 
I. Von der Reise mit der Post sind ausgeschlossen: 
1) Kranke, welche mit epileptischen oder Gemüths-Leiden, mit ansteckenden oder 
Ekel erregenden Uebeln behaftet sind, 
2) Personen, welche durch Trunkenheit, durch unanständiges oder rohes Beneh- 
men, oder durch unanständigen oder unreinlichen Anzug Anstoß erregen, 
3) Gefangene, 
4) Erblindete Personen ohne Begleiter, und 
5) Personen, welche Hunde oder geladene Schießwaffen mit sich führen wollen. 
§. 44. 
Passagier-Billet. 
I. Geschieht die Meldung zur Reise bei einer Postanstalt, so erhält der 
Reisende gegen Entrichtung des Personengeldes ein Billet, in welchem 
1) der Tag und der Bestimmungsort der Reise angegeben sind, 
2) die Zeit des Abganges der Post bestimmt, und 
3) der Platz, welchen der Reisende im Wagen einzunehmen hat, durch eine 
Nummer bezeichnet ist. 
II. Es ist Sache des Reisenden, gleich bei Lösung des Passagier-Billets zu 
prüfen, ob dasselbe den Tag und Bestimmungsort der Reise richtig bezeichnet. Nach 
der ohne Erinnerung erfolgten Annahme des Passagier-Billets kann der Einwand,
	        
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