V. 1. Neustadt a./O. Hier gilt:
1 Neustädter Scheffel
1 » Viertel 28,o4.»
1 » Metze 7,01 „
1 Neustädter Scheffell und 1 Viertel und 1½ Metzen machen zusammen
3 Neuscheffel aus, mit einem Ueberschuß, der weniger als 3/ Liter beträgt.
Da in Neustadt 1 Eimer = 80 Kannen für Naß — 72 Kannen für
Trocken —= 60 Preußische Quart, 1 Bierglas — 3/4 Kannen für Naß und
1 Seidel — 7/10 Kannen für Naß, so gilt weiter:
1 Neustädter Eimer
112,15 Liter
EL
68,70 Liter
1 „ Kanne für Naß. 0),86 „
1 „ Kanne für Trocken = 0, „
1 » Bierglas 0),64 „
1 » Seidel — 0,60 „
5 Neustädter Seidel machen 3 Liter aus; der Unterschied ist unbedeutend.
(Das Neustädter Seidel ist äußerst wenig von dem Weimarischen verschieden.)
V. 2. Weida. Hier gilt:
1 Weidaer Scheffel
1 » Viertel 28,2s»
1 77, Metze 706 „
1 Weidaer Scheffel und 1 Viertel und 1/ Metzen machen zusammen
3 Neuscheffel aus; der Unterschied ist unbedeutend.
(1 Weidaer Scheffel hält genau 1½ Weimarische Scheffel.)
Weimar am 5. Juni 1869.
Großherzoglich Sächsisches Ober-Aichamt.
Dr. Herbst. hr. Kunze.
112),)4 Liter