Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

V. 1. Neustadt a./O. Hier gilt: 
1 Neustädter Scheffel 
1 » Viertel 28,o4.» 
1 » Metze 7,01 „ 
1 Neustädter Scheffell und 1 Viertel und 1½ Metzen machen zusammen 
3 Neuscheffel aus, mit einem Ueberschuß, der weniger als 3/ Liter beträgt. 
Da in Neustadt 1 Eimer = 80 Kannen für Naß — 72 Kannen für 
Trocken —= 60 Preußische Quart, 1 Bierglas — 3/4 Kannen für Naß und 
1 Seidel — 7/10 Kannen für Naß, so gilt weiter: 
1 Neustädter Eimer 
112,15 Liter 
EL 
  
68,70 Liter 
1 „ Kanne für Naß. 0),86 „ 
1 „ Kanne für Trocken = 0, „ 
1 » Bierglas 0),64 „ 
1 » Seidel — 0,60 „ 
5 Neustädter Seidel machen 3 Liter aus; der Unterschied ist unbedeutend. 
(Das Neustädter Seidel ist äußerst wenig von dem Weimarischen verschieden.) 
V. 2. Weida. Hier gilt: 
1 Weidaer Scheffel 
1 » Viertel 28,2s» 
1 77, Metze 706 „ 
1 Weidaer Scheffel und 1 Viertel und 1/ Metzen machen zusammen 
3 Neuscheffel aus; der Unterschied ist unbedeutend. 
(1 Weidaer Scheffel hält genau 1½ Weimarische Scheffel.) 
Weimar am 5. Juni 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Ober-Aichamt. 
Dr. Herbst. hr. Kunze. 
112),)4 Liter
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.