Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

V. 1. Neustadt a./O. Hier gilt: 
1 Neustädter Scheffel 
1 » Viertel 28,o4.» 
1 » Metze 7,01 „ 
1 Neustädter Scheffell und 1 Viertel und 1½ Metzen machen zusammen 
3 Neuscheffel aus, mit einem Ueberschuß, der weniger als 3/ Liter beträgt. 
Da in Neustadt 1 Eimer = 80 Kannen für Naß — 72 Kannen für 
Trocken —= 60 Preußische Quart, 1 Bierglas — 3/4 Kannen für Naß und 
1 Seidel — 7/10 Kannen für Naß, so gilt weiter: 
1 Neustädter Eimer 
112,15 Liter 
EL 
  
68,70 Liter 
1 „ Kanne für Naß. 0),86 „ 
1 „ Kanne für Trocken = 0, „ 
1 » Bierglas 0),64 „ 
1 » Seidel — 0,60 „ 
5 Neustädter Seidel machen 3 Liter aus; der Unterschied ist unbedeutend. 
(Das Neustädter Seidel ist äußerst wenig von dem Weimarischen verschieden.) 
V. 2. Weida. Hier gilt: 
1 Weidaer Scheffel 
1 » Viertel 28,2s» 
1 77, Metze 706 „ 
1 Weidaer Scheffel und 1 Viertel und 1/ Metzen machen zusammen 
3 Neuscheffel aus; der Unterschied ist unbedeutend. 
(1 Weidaer Scheffel hält genau 1½ Weimarische Scheffel.) 
Weimar am 5. Juni 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Ober-Aichamt. 
Dr. Herbst. hr. Kunze. 
112),)4 Liter