448
Schul-Wesens betreffen, sowie für Berichte, welche von den Vorständen solcher
Gemeinden auf Verlangen der Aussichtsbehörden im Interesse des allgemeinen
Kirchen= und Schul-Dienstes zu erstatten sind, den kirchlichen Gemeinden aus der
Kultus-Kasse, den Schulgemeinden aus der Verwaltungskasse des Kultus-Depar-
tements restitnirt werden und sind zu diesem Zweck Verzeichnisse der aufgelaufenen
Verläge allvierteljährlich bei den betreffenden Aussichtsbehörden einzureichen.
Für Sendungen der politischen, kirchlichen und Schul-Gemeinden an Staats-,
Kirchen= und Schul-Behörden in allen vorstehend nicht besonders aufgeführten An-
gelegenheiten fällt das Porto lediglich den Absendern zur Last.
Weimar am 14. Dezember 1869.
Großherzoglich Süchsisches Staats-Ministerium.
Thon.
An der Stelle des Ministerial-Kanzlisten Bärmann hier ist zum Haupt-
Agenten der Lebensversicherungs-Gesellschaft Janns in Hamburg der emeritirte
Kantor L. Quendt allhier ernannt worden.
Es gelangt solches andurch zur öffentlichen Kenntniß.
Weimar am 8. Dezember 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Vom Bundes-Gesetzblatt sind die Nummern 38 und 39 erschienen und enthalten:
(Nr. 386.) Bekanntmachung, betreffend die Entbindung von den in §. 29 der
Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vorgeschriebenen ärzt-
lichen Prüfungen. Vom 9. Dezember 1869.
(Nr. 387.) Bekanntmachung, betreffend die bei der Universität Gießen bestehende
Veterinär-Anstalt und die mit der polytechnischen Schule in Braun-
schweig verbundene pharmazeutische Fachschule. Vom 9. Dezember 1869.
(Nr. 393.) Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechsel-
stempel-Steuer im Norddeutschen Bund. Vom 13. Dezember 1869.
(Nr. 394.) Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes-Stempel-Marken
und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempel-Steuer,
sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempel-Marken
und Blankets. Vom 13. Dezember 1869.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.