Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Schul-Wesens betreffen, sowie für Berichte, welche von den Vorständen solcher 
Gemeinden auf Verlangen der Aussichtsbehörden im Interesse des allgemeinen 
Kirchen= und Schul-Dienstes zu erstatten sind, den kirchlichen Gemeinden aus der 
Kultus-Kasse, den Schulgemeinden aus der Verwaltungskasse des Kultus-Depar- 
tements restitnirt werden und sind zu diesem Zweck Verzeichnisse der aufgelaufenen 
Verläge allvierteljährlich bei den betreffenden Aussichtsbehörden einzureichen. 
Für Sendungen der politischen, kirchlichen und Schul-Gemeinden an Staats-, 
Kirchen= und Schul-Behörden in allen vorstehend nicht besonders aufgeführten An- 
gelegenheiten fällt das Porto lediglich den Absendern zur Last. 
Weimar am 14. Dezember 1869. 
Großherzoglich Süchsisches Staats-Ministerium. 
Thon. 
An der Stelle des Ministerial-Kanzlisten Bärmann hier ist zum Haupt- 
Agenten der Lebensversicherungs-Gesellschaft Janns in Hamburg der emeritirte 
Kantor L. Quendt allhier ernannt worden. 
Es gelangt solches andurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 8. Dezember 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Vom Bundes-Gesetzblatt sind die Nummern 38 und 39 erschienen und enthalten: 
(Nr. 386.) Bekanntmachung, betreffend die Entbindung von den in §. 29 der 
Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vorgeschriebenen ärzt- 
lichen Prüfungen. Vom 9. Dezember 1869. 
(Nr. 387.) Bekanntmachung, betreffend die bei der Universität Gießen bestehende 
Veterinär-Anstalt und die mit der polytechnischen Schule in Braun- 
schweig verbundene pharmazeutische Fachschule. Vom 9. Dezember 1869. 
(Nr. 393.) Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wechsel- 
stempel-Steuer im Norddeutschen Bund. Vom 13. Dezember 1869. 
(Nr. 394.) Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes-Stempel-Marken 
und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempel-Steuer, 
sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempel-Marken 
und Blankets. Vom 13. Dezember 1869. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
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