Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Bekanntmachung. 
Mit Bezugnahme auf die in Nr. 9 des Bundes-Gesetzblattes verkündete Al- 
lerhöchste Präsidial-Verordnung vom 8. d. M., dürch welche das Zoll-Parlament 
berufen ist, am Donnerstag den 21. April d. J. in Berlin zusammen zu 
treten, mache ich hierdurch bekannt, daß die Benachrichtigung über den Ort und 
die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Zoll-Parlaments, Leipziger 
Straße Nr. 75, am 19. und 20. April cr. in den Stunden von 9 Uhr Morgens 
bis 8 Uhr Abends und am 21. in den Morgenstunden von 8 bis 10 Uhr offen 
liegen wird. 
In diesem Büreau werden auch die Legitimations-Karten für die Eröffnungs- 
sitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf die- 
selbe gemacht werden. 
Berlin, den 9. April 1870. 
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins. 
(ge.) von Bismarck. 
Vom Bundes-Gesetzblatt sind die Nummern 6, 7, 8 und 9 erschienen und 
enthalten: 
(Nr. 437.) Gesetz, betreffend die Kontrole des Bundeshaushalts für das Jahr 
1870. Vom 11. März 1870. 
(Nr. 438.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesrathes des Deut- 
schen Zollvereins. Vom 25. März 1870. 
(Nr. 452.) Gesetz über die Ausgabe von Banknoten. Vom 27. März 1870. 
(Nr. 453.) Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1870, betreffend die Aufnahme 
des, einen Theil der Stadt Magdeburg bildenden Ortes Sudenburg 
in die I. Servis-Klasse. 
(Nr. 454.) Auslieferungs-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bel- 
gien. Vom 9. Februar 1870. 
(Nr. 459.) Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, 
betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bun- 
des zum Zweck der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der 
Herstellung der Küstenvertheidigung. Vom 6. April 1870. 
(Nr. 460.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Zoll-Parlaments. Vom 
8. April 1870. 
Weimar. — Dof · Buchdruderei. —
	        
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