Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Bl.) vorgeschriebenen Mischungsverhältnisses, die Denaturirung des abgabenfrei 
zu verabfolgenden Viehsalzes und zwar 
a) des losen Viehsalzes bei Herstellung aus Siedesalz mit 1/ Prozent 
Eisen-Oxyd und ½ Prozent Pulver von unvermischtem Wermuthskraut und 
bei Herstellung aus Steinsalz mit 3/8 Prozent Eisen-Oxyd und ½ Pro- 
zent Pulver von unvermischtem Wermuthskraut, 
b) der sogenannten Viehsalz-Lecksteine bei Herstellung aus Siedesalz 
mit 1¼/ Prozent Eisen-Oxpd und 1¼4 Prozent Holzkohlen-Pulver, bei Her- 
stellung aus Stein salz mit /8 Prozent Eisen-Oxpd und 1/ Prozent 
Holzkohlen-Pulver 
von jetzt an bis auf Weiteres zu bewirken ist. 
Weimar am 17. Juni 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Deportement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
. K. Bergfeld. 
Von der Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschaft „Germania“ zu Stettin ist an 
Stelle des Kaufmanns Johann Herrmann Müller der Buchhändler F. R. Dittmar 
zu Weimar zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das Großherzogthum Sachsen- 
Weimar-Eisenach ernannt worden. 
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Juni 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben die durch Statut vom 23. 
Februar 1838 begründete, mit den Rechten einer milden Stiftung versehene Pen- 
sions= und Unterstützungs-Anstalt für die Witwen und Waisen der Medizinal-Per- 
sonen des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach aufgelöst, da die derselben zu 
Grunde liegende Verpflichtung der zur Anstellung gelangenden Medizinal-Personen, 
dem Vereine beizutreten, durch die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund 
vom 22. Juni 1869 hinweggefallen ist und eine genügende Sicherheit für die dau- 
ernde Erfüllung der Zwecke der Anstalt nicht mehr besteht. 
Auf höchsten Befehl wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß mit 
Genehmigung des Landtags die auf das Jahr 1871 für die gedachte Anstalt früher 
sionen in jenem Jahre werden verwendet werden und daß vom Jahre 1872 ab an
	        
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