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triebsdellarationen Anwendung, welche vor dem 1. Januar k. J. abgegeben
werden, sich aber auf den Betrieb vom 1. Jannuar k. J. ab beziehen.
4) Mit dem 1. Jannar k. J. tritt an die Stelle des für die Anmeldung über
Branntweinausfuhr, für welche Steuervergütung beansprucht wird, vorge-
schriebenen Musters ein neues Formular, welches durch das „Amtsblatt des
General-Inspektors des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins“ (siehe die
Bekanntmachung vom 9. April 1864 Seite 60 des Reg.-Blattes) zur
öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird.
Weimar am 2. August 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef:
K. Bergfeld.
[/76|] II. Nachdem der Allgemeinen Assekuranz-Gesellschaft für Feuer= und Le-
bensversicherung, zu Triest, die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetriebe im
Großherzogthum widerruflich ertheilt worden ist: so wird solches mit dem Bemerken
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gesellschaft den Kaufmann
Theodor Kallenbach zu Eisenach zu ihrem Hauptagenten für das Großherzog-=
thum bestellt hat.
Weimar am 22. August 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
/77] III. Unter Bezugnahme auf die unter dem 3. April d. J. höchsten Ortes
der unter dem Namen Saaleisenbahn-Gesellschaft gegründeten Aktien-Gesellschaft
zum Bau und Betriebe einer durch das Saalthal führenden Eisenbahn ertheilten
Konzession (Reg.-Blatt v. J. 1871 S. 45 ff.) und auf das dieser Gesellschaft
nach Maßgabe des Gesetzes vom gleichen Tage ertheilte Expropriationsrecht (Reg.
Blatt vom Jahre 1871 S. 29) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Saaleisenbahn innerhalb
des Großherzoglichen Staatsgebietes die Fluren der Orte Großheringen,