Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(20) I. Nachdem die zufolge Staatsvertrags mit dem Königreich Bayern über 
die Territorial-Ausgleichung zwischen dem Großherzogthum und dem genannten 
Staate vom 17. April 1873 (Reg.-Blatt Seite 241) dem Großherzogthum 
zugewiesenen, früher der Königlich Bayerischen Hoheit unterstellt oder strittig 
gewesenen Gebietstheile in und bei der Erxklave Ostheim mit dem Beginn 
dieses Jahres in die Hoheit des Großherzogthums übergegangen und mit den 
Bezirken des Justizamtes und Rechnungsamtes zu Ostheim sowie mit dem 
IV. Verwaltungsbezirke vereinigt worden sind, wird solches hierdurch zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Februar 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G 
. Thon. 
(21) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Ingenieur Peter Barthel, zu Frankfurt a./M., für F. B. Royer 
de la Bastie, in Richemont, Departement de I Aine in Frankreich, ein 
Erfindungs= Patent auf ein neues Verfahren zum Härten von flachem und 
faconnirtem Glase nebst dazu gehörigem Ofen, nach Maßgabe der bei dem un- 
terzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung 
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 
1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums er- 
theilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Januar 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg.
	        
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