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Ministerial-Bekanntmachungen.
(20) I. Nachdem die zufolge Staatsvertrags mit dem Königreich Bayern über
die Territorial-Ausgleichung zwischen dem Großherzogthum und dem genannten
Staate vom 17. April 1873 (Reg.-Blatt Seite 241) dem Großherzogthum
zugewiesenen, früher der Königlich Bayerischen Hoheit unterstellt oder strittig
gewesenen Gebietstheile in und bei der Erxklave Ostheim mit dem Beginn
dieses Jahres in die Hoheit des Großherzogthums übergegangen und mit den
Bezirken des Justizamtes und Rechnungsamtes zu Ostheim sowie mit dem
IV. Verwaltungsbezirke vereinigt worden sind, wird solches hierdurch zur öf-
fentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Februar 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G
. Thon.
(21) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Ingenieur Peter Barthel, zu Frankfurt a./M., für F. B. Royer
de la Bastie, in Richemont, Departement de I Aine in Frankreich, ein
Erfindungs= Patent auf ein neues Verfahren zum Härten von flachem und
faconnirtem Glase nebst dazu gehörigem Ofen, nach Maßgabe der bei dem un-
terzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen,
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre
1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums er-
theilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. Januar 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.