Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Begierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 7. Weimar. 25. Februar 1875. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(24) Nachdem das von dem Bundesrath beschlossene, mit dem 1. April d. J. 
in Kraft tretende Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands 
vom 4. Januar d. J. und die im Anschluß an dasselbe erlassene Signalord- 
nung für die Eisenbahnen Dentschlands von dem nämlichen Tage in Nr. 2 
des Central-Blattes für das deutsche Reich von dem Reichskanzler publicirt 
worden sind, werden dieselben in Gemäßheit der darin enthaltenen Schlußbe- 
stimmungen nachstehend für das Großherzogthum noch besonders amtlich be- 
kannt gemacht. 
Weimar am 15. Februar 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
1875. 14
	        
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