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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sach 1# * Weimar-E 1 Nach.
f 1. 6. Jannar 1875.
Nummer 1. Weimar.
I1 Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden,
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg.
2c. 2c.
Nachdem Wir bereits unter dem 24. Juni und 20. September v. J.
in Folge des erfreulichen Standes der Einkünfte der allgemeinen Pensions-Anstalt
für die Wittwen und Waisen der evangelischen Geistlichkeit des Großherzog=
thums eine erhebliche Erhöhung der Mehrzahl dieser Pensionen haben eintreten
lassen und den hinterlassenen unverheiratheten Töchtern dieser Geistlichen einen
Unterstützungs-Fonds haben zuweisen können, halten Wir dafür, daß Unsere
nächste Fürsorge der Verbesserung der Lage der emeritirten evangelischen Geist-
lichkeit selbst zuzuwenden sei.
Wir haben daher auf den Rath Unseres Kirchenraths beschlossen, eine
Pensions-Anstalt für die evangelischen Geistlichen des Großherzogthums zu er-
richten und verordnen mit Zustimmung der Landes-Synode wie folgt:
§. 1.
Zum Zwecke der Erhöhung der Ruhegehalte der Geistlichen Unserer
evangelischen Landeskirche wird eine „Pensions-Anstalt für die evange-
lischen Geistlichen des Großherzogthums“ errichtet, welche zugleich
mit der allgemeinen Pensions-Anstalt für die Wittwen und Waisen der evan-
gelischen Geistlichkeit unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Staats-
Ministeriums, Departement des Kultus, verwaltet wird.
1875. 1