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Ministerial-Bekanntmachung.
(39] Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Erste
Deutsche Unfall und Transportversicherungs-Gesellschaft zu Dresden vom
1. Januar 1875 ab G. Lindner, hier, als Haupt-Agent für das Großher=
zogthum eingetreten ist.
Weimar am 20. März 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
l40] Das 15. Stück des Peichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 1068 das Bankgesetz, vom 14. März 1875.
Weimar. Hof-Buchdruckrre.