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Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 2. Mai 1871 (Reg.-Blatt
von 1871 S. 111) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 25. März 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staatés-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
44/ IV. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle
des Rentier R. A. Jahn hier vom 1. Januar d. J. ab Emil Fischer hier
als Haupt-Agent im Großherzogthum für die Lübecker Feuer-Versicherungs-
gesellschaft eingetreten ist.
Weimar am 27. März 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements -Chef:
dr. Schomburg.
(45] V. Daß die Führung des Katasters über den Ort und die Flur Kreuz--
burg der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung daselbst übertragen worden
ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
46) VI. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Dietrich Elbinghaus, Maschinenbauer von Sundwig, in
Westphalen, ein Erfindungs-Patent auf eine verbesserte Konstruktion eines
Schmiedefeuers nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium
niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.