Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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c)  Das  geistliche  Lied.

Auf  allen  Stufen  des  Religions-Unterrichts  ist  Beziehung  auf  das  Kirchenlied
  zu  nehmen.  Auf  der  Unterstufe  kommen  vorzugsweise  einzelne  Verse,
auf  den  beiden  obern  neben  solchen  auch  ganze  Lieder  zur  Behandlung.
Diese  hat  sich  nicht  auf  diejenigen  Lieder  zu  beschränken,  welche  memorirt
werden  sollen,  und  es  sind  bei  der  Auswahl  der  Lieder  auch  solche  aus  neuerer
Zeit  zu  berücksichtigen.

Zur  gedächtnißmäßigen  Aneignung  sind  höchstens  20  Lieder  zu  wählen,
welche  nach  Inhalt  und  Form  dem  Verständniß  der  Kinder  angemessen  sind.
Dem  Memoriren  muß  die  Erklärung  des  Liedes  vorausgehen.

2)  Unterricht  im  Deutschen.

Auf  der  Unterstufe  ist  zu  erreichen  sicheres  und  deutliches  Lesen  kleinerer
Sätze  in  deutscher  Druckschrift,  Unterscheidung  der  Dingwörter  und  Artikel.
Hiermit  sind  Sprechübungen  und  Anschauungsunterricht  in  Verbindung  zu
bringen.

Auf  der  Mittelstufe  muß  das  Lesen  sicher,  deutlich  und  fließend  sein
und  müssen  die  Lesepausen  und  Lesezeichen  richtig  beachtet  werden.  Haupt-,
Zeit=  und  Eigenschaftswörter  müssen  unterschieden,  die  Hauptzeiten  des  Zeitwortes
  gebildet  werden  können.  Es  wird  verlangt  Verständniß  des  einfachen
und  erweiterten  Satzes.  Besondere  Berücksichtigung  hat  auf  dieser  Stufe  die
Rechtschreibung  zu  finden.  Im  mündlichen  Gedankenausdruck  wird  das  Wiedererzählen
  des  Gelesenen  in  einzelnen  Sätzen  verlangt,  ebenso  das  Niederschreiben
einzelner  Sätze  ohne  erhebliche  Fehler.  Es  sollen  kleine  Beschreibungen  gefertigt
  werden.

Auf  der  Oberstufe  muß  ohne  Anstoß,  sicher,  deutlich,  fließend  und  mit
verständiger  Betonung  die  deutsche  und  lateinische  Druckschrift  gelesen  werden.
Es  wird  verlangt  die  Kenntniß  der  wichtigsten  Formwörter,  die  Unterscheidung
einfacher,  zusammengesetzter  und  zusammengezogener  Sätze  sowie  die  Keuntniß
der  Satzglieder.  Das  Gelesene  wird  bei  leichteren  Stücken  im  Zusammenhang
erzählt.  Kurze  Erzählungen,  Briefe  und  Geschäftsaufsätze  müssen  angefertigt
werden.

3)  Schreibunterricht.

Auf  der  Unterstufe  sind  die  Uebungen  in  großer  Schrift,  anfangs  auf

der  Schiefertafel,  zu  machen,  nach  Vorschrift  des  Lehrers  an  der  Wandtefel.