Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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5) Was die Vertheilung des Unterrichts auf die Tageszeit anlangt, so 
soll der Unterricht auf den Vor= und Nachmittag fallen, so daß bei 32 
wöchentlichen Stunden am Vormittage 4, am Nachmittage, mit Ausschluß des 
Mittwoch und Sonnabend (in israelitischen Schulen des Mittwoch und Sonntag) 
2 Stunden Schule gehalten wird, es sei denn, daß der Unterricht in weiblicher 
Handarbeit auf diese freien Nachmittage verlegt wird. Zwischen dem Vor- 
und Nachmittagsunterricht muß mindestens eine Stunde frei sein. Der Nach- 
mittagsunterricht fällt in der Regel auf die Zeit von 1 bis 3 Uhr, aus- 
nahmsweise aber, mit Genehmigung des Schul-Inspektors, auf die Zeit von 12 
bis 2 Uhr. 
6) Wenn übrigens hie und da, mit Rücksicht auf eingeschulte Orte, Ab- 
weichungen von der allgemeinen Regel rathsam sein sollten, so hat der 
Schul-Inspektor unter Darlegung ausreichender Gründe bei der obersten Schul- 
behörde Genehmigung zu dem abweichenden Verfahren einzuholen. 
7) Da die Volksschule vermöge ihrer ganzen Einrichtung darauf angewiesen 
ist, zur Einübung und Befestigung des Gelernten, täglich einige Zeit für die 
häuslichen Schularbeiten der Kinder, außer der Schulzeit in Anspruch 
zu nehmen und außerdem, wenn sie das ihr vorgesteckte Ziel erreichen soll, 
verlangen muß, daß die Kinder mit frischer Körper= und Geisteskraft, 
nicht erschöpft durch anstrengende Arbeit, zur Schule kommen, so wird in dieser 
Beziehung Folgendes verordnet: 
Schulkinder dürfen weder vor der Vormittagsschule, noch zwischen dieser 
und der Nachmittagsschule in Fabriken oder mit anstrengender Haus= oder 
Feldarbeit beschäftigt werden. Nach der Nachmittagsschule ist ihnen zur Er- 
holung und zur Fertigung ihrer Schularbeiten eine Zeit von mindestens 2 
Stunden zu gestatten. In keinem Falle darf die Arbeitszeit von Schulkindern. 
zwischen 12 und 14 Jahren in Fabriken oder für dieselben 2 Stunden täg- 
lich überschreiten. 
8) Der Lehr= und Stundenplan wird genau befolgt; die Stunden werden 
pünktlich eingehalten. Einige Minuten vor Beginn des Unterrichts erscheint 
der Lehrer im Lehrzimmer und verläßt dasselbe am Schlusse des Vor= oder 
Nachmittagsunterrichts erst, wenn alle Schulkinder sich aus demselben entfernt 
haben. Der Unterricht wird mit einem passenden Gebete begonnen und beschlossen. 
9) Nach den ersten 2 Vormittagsstunden tritt eine Pause von 10 Mi- 
nuten ein, während welcher die Kinder, dafern nicht ungünstiges Wetter es
	        
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