Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

224 
# 
". 
bh) 
Nach Beendigung der Prüfung nimmt der Schul-Inspektor die Wohn- 
räume, den Hof und die Wirthschaftsgebäude des Lehrers in 
Augenschein, um sich zu vergewissern, ob nicht Aenderungen, Reparaturen 
oder Neubauten nöthig sind. 
Da die Schulvisitationen nicht den einseitigen Zweck haben, Fehler 
und Unvollkommenheiten zu finden, sondern ein treues Bild der ganzen 
Schulzustände zu gewinnen, und auf Grund hiervon die Entwickelung 
des Schulweseus kräftig zu fördern, so soll der visitirende Beamte 
dem Lehrer die entdeckten Mängel zwar mittheilen, aber auch das Gute 
und Löbliche, was er gefunden, gern anerkennen. Deßwegen soll der- 
selbe zum Schluß der Vifitation, nachdem er den Vorsitzenden des 
Schulvorstandes und den Ortsschulaufseher, in Abwesenheit des Lehrers, 
über dessen Haltung und Führung, sein häusliches Leben, sein Ver- 
hältniß zur Gemeinde und deren Schulbehörden vernommen hat, dem 
Lehrer unter vier Augen das etwa Mangelhafte und Anstößige in 
seinem Verhalten und seiner Wirksamkeit und das Anerkennenswerthe 
in seinen Leistungen mittheilen, denselben auch mit vorgebrachten et- 
waigen Klagen und Beschwerden bekannt machen und schließlich die 
Wünsche des Lehrers in Bezug auf Lehrmittel, Schuleinrichtung, Be- 
soldungsverhältnisse, Baulichkeiten und dergleichen entgegen nehmen. 
Können die gemachten Ausstellungen und Wünsche sofort erledigt wer- 
den, z. B. durch eine Weisung an den Lehrer, den Vorsitzenden des 
Schulvorstandes, oder den Ortsschulaufseher, so bewendet es zunächst 
hierbei. In anderen Fällen beschließt er weitere Erörterung, oder 
Abgabe an das Schulamt, oder Bericht an die oberste Schulbehörde. 
i) Was die Niederschreibungen des Schul-Inspektors über seine 
k) 
Schul-Visitationen betrifft, so sind dieselben nach Anlage E einzurichten. 
Diesen Niederschreibungen über die Visitation eines Schulorts (Klasse) 
sind beizufügen: 
aa) Der Name des Lehrers, sein Lebensalter, seine Dienstzeit, 
der Zensur-Grad seiner Leistungen. Sodann 
bb) Bemerkungen über den Lehrer. 
Hier ist der Lehrer kurz zu charakterisiren und sind her- 
vortretende Eigenschaften in Bezug etwa auf Begabung, Kennt-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.