Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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nisse, Eifer und Lehrgeschick hervorzuheben. Auch ist hier 
Gelegenheit zu kurzen Notizen über die Haltung und Führung 
des Lehrers, auch über etwa vorgekommene längere Krankheiten 
desselben. 
cc) Bemerkungen über die Schule. 
Hier ist, wenn möglich, der Grad der Gesammt-Zensur 
näher zu begründen. Geistige Entwickelung, Zucht, Ordnung 
und Reinlichkeit, auffallende Besonderheiten sind zu erwähnen. 
Ebenso ist über die größere oder geringere Zahl der erlaubten 
und unerlaubten Schulversäumnisse Notiz zu geben. 
add) Bemerkungen über die Ortsschulaufsicht (Name, Thätig- 
keit, Einfluß derselben). 
ee) Bemerkungen über den Schulvorstand und seine Wirk- 
samkeit. 
fl) Bemerkungen über das Schulgebäude, als: Zustand des 
Schulzimmers, der Schulgeräthe und Lehrmittel. Etwa nöthige 
Anschaffungen, Zahl und Zustand der heizbaren Wohnräume 
und der Kammern, Wirthschaftsräume, Hof. 
!) Die Zensuren für die Leistungen der Kinder — 1 (sehr gut), 2 (gut), 
3 (befriedigend), 4 (wenig befriedigend), 5 (nicht befriedigend) — sind mit 
deutschen, die Gesammt-Zensur für die Schule und die Gesammt-Zensur 
des Lehrers sind in römischen Ziffern auszudrücken. Unter der Dienst- 
zeit des Lehrers ist die von seiner definitiven Anstellung an verflossene 
Zeit zu verstehen. 
18) a) Theils um die Lehrer nach ihren Kenntnissen und ihrem Geschick 
auf dem Gebiete der pädagogischen Besprechung kennen zu lernen, theils um 
ihre Fortbildung in ihren Berufswissenschaften zu fördern, hat der Schul-In- 
spektor auch auf das Konferenz-Wesen seine Aufmerksamkeit zu richten. 
b) Die bisher angeordnet gewesenen zwei jährlichen Konferenzen, eine 
im Frühling, eine im Herbst, bleiben bestehen, doch wird der Schul-Inspektor, 
wenn er in einem größeren Bezirk thätig ist, die Lehrer seines Aufsichtsbe- 
zirkes in mehrere einzelne Gruppen zu vertheilen haben, wobei die Ent- 
fernung der Orte vom Versammlungsort, die regelmäßig 3 Stunden nicht 
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