Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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übersteigen soll, maßgebend ist. Den Vorsitz bei der Konferenz führt der 
Schul-Inspektor. 
c) Den Inhalt der Besprechungen bilden wichtige oder interessante 
Fragen aus der Schul-Praxis oder neue oder sonst bedeutende Erscheinungen 
auf dem Gebiete der Schulwissenschaften. Der Form nach kann die Konferenz- 
Thätigkeit im Vorlesen einer Abhandlung, einem freien Vortrage, einem Re- 
ferat, oder in aufgestellten Thesen bestehen, woran sich eine Besprechung anreiht. 
Ueber die Verhandlungen wird ein kurzes Protokoll zu den Akten gebracht. 
Die Wahl des Themas für die nächste Konferenz wird allemal auf der vor- 
hergehenden bestimmt; wird die Aufstellung von Thesen beliebt, so wird ein 
Referent und ein Korreferent bestellt. Die Auswahl eines Themas unter 
den zur Vorlage gebrachten geschieht durch Abstimmung unter Vorbehalt der 
Genehmigung des Vorsitzenden. Die Bestimmung desjenigen Lehrers, welcher 
eine Kouferenz-Arbeit zu übernehmen hat, steht dem Vorsitzenden zu, welcher 
indeß auf die freiwilligen Anerbietungen sowohl, als auf die möglichst gleiche 
Vertheilung der Arbeiten auf alle Konferenz-Mitglieder Rücksicht nehmen wird. 
Für die Besprechungen der Konferenz kann auch der Vorsitzende einen Stoff 
aufgeben und einzelne Lehrer mit der Bearbeitung desselben betrauen. Hier- 
her gehören namentlich auch Referate über die in einzelnen Schulen des Bezirks 
besonders ausgezeichnete Behandlung irgend eines Lehrgegenstandes, welche der 
dazu bestellte Lehrer in der betreffenden Schule kennen zu lernen und in der 
Konferenz zur genauen Kenntniß der Versammlung zu bringen hat. 
d) Es ist sehr wünschenswerth, daß neben den Haupt-Konferenzen noch 
Spezial-Konferenzen bestehen, in denen Lehrer, die einander näher wohnen, 
etwa alle 6 Wochen, zu pädagogischen Besprechungen zusammen treten und 
später die Themata ihrer Verhandlungen auf der Haupt-Konferenz zur Anzeige 
bringen. Sollen auch solche Konferenzen, die vielfach schon bestehen, zunächst 
nicht allgemein vorgeschrieben werden, so soll doch der Schul-Inspektor ihr 
Entstehen und ihre Fortdauer begünstigen, da sie der Fortbildung der Lehrer 
in hohem Grade nützlich werden können. 
Eine Spezial-Konferenz, welche der Schul-Iuspektor für besonders wichtig 
erkannt und darum angeordnet hat, gilt als eine geordnete und ist demnach 
obligatorisch für die Lehrer. 
19) In gleicher Weise soll der Schul.Inspektor bemüht sein, da, wo 
dies nicht schon geschehen, doch aber thunlich ist, Lehrerlesezirkel und
	        
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