Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Anlage B. 
Schülerbuch 
für 
die Schule zu 
Verwaltungsbezirk. 
NH. In die Rubrik Bemerkungen sind Wahrnehmungen einzutragen, über welche der Lehrer 
oder die Schulbehörde einmal später Auskunft zu geben haben könnten, als: körperliche 
Mängel, dauernde krankhafte Erscheinungen oder auch bestimmt und dauernd hervortre- 
tende bedenkliche Charakter - Anlagen der Schulkinder. 
1875. 35
	        
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