Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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(52| II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Carl Pieper zu Dresden ein Erfindungs-Patent auf Ver- 
fahrungsarten zur Härtung eines Glases von eigenthümlicher Beschaffenheit 
(Vulkanglas) und die dabei benutzten Apparate, nach Maßgabe der bei dem 
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung 
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 
Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jah- 
ren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt 
worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichne- 
ten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. April 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg. 
(53) IIII.. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, auf erfolgten 
Vortrag im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium gnädigst beschlossen haben, 
das der Sparkasse zu Weida, nach der Bekanntmachung vom 21. August 
1846 (Seite 127 des Reg.-Blatts) verliehene Privilegium als milde 
Stiftung zurückzuziehen, dagegen aber dieser Sparkasse die juristische Per- 
sönlichkeit unter Bestätigung der vorgelegten Statuten fernerhin zu belassen, 
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. April 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
MWeimor. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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