Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Regierungs- Zlatt 
Großherzogthun 
Sachsen= Weimar-Eisenoch. 
Meimar. 30. April 1875. 
  
Nummer 15. 
—ie. 
54 Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden, 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg. 
—d. 
Um die statutarischen Bestimmungen über die allgemeine Pensions-Anstalt 
für die Witwen und Waisen der Schullehrer im Großherzogthum Sachsen 
mit der neueren Gesetzgebung und namentlich mit dem Volksschulgesetz vom 
24. Juni 1874 in Einklang zu bringen, sowie um den pensionsberechtigten 
Hinterbliebenen der Schullehrer, soweit es die vorhandenen Mittel des Lehrer- 
witwen-Fiskus gestatten, eine Erhöhung der Pension zu Theil werden zu lassen, 
haben Wir auf Antrag Unseres Staats-Ministeriums dem nachstehenden neuen 
Statut dieser Anstalt Unsere landesfürstliche Bestätigung ertheilt. 
Statut 
der Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der Schul- 
lehrer im Großherzogthum Sachsen. 
S. 1. 
Berechtigung zur Mitgliedschaft. 
Zur Theiluahme an der mit den Rechten einer milden Stiftung beste- 
henden allgemeinen Pensions-Anstalt für die Witwen und Weisen der Schul- 
1875. 40 
— —.
	        
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