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(58) IV. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. März 1870
(Reg.-Blatt S. 31) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an
Stelle von Julius Flintzer hier der Sekretär des landwirthschaftlichen Haupt-
vereins H. Flegel zu Jena als Haupt-Agent im Großherzogthum für die
Norddeutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin eingetreten ist.
Weimar am 23. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(59] V. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs ist dem Mühlenbaumeister G. Zeidler zu Güörlitz ein Erfindungs-
Patent auf eine selbstthätige Schwimmer-Regulirungs-Schütze für Turbinen
mit äußerer Beaufschlagung nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraus-
setzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Be-
kanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 Seite 13— 16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute
an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichne-
ten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. April 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.