Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Die Schauseite enthält den Text 
Reichs-Kassen Schaim 
GEBRTZ VOM to. APRIL 1874 
(öonr. * bunrao Mank 
BERLIN, DEN 11. JUll 1874 
REICIIS-SCIIULDEN-VERWALTLNG 
Lötcc. Nerinp. Rötger. 
das Reichswappen und die Strafandrohung: 
„Wer Reichs-Kassenscheine nachmacht oder verfülscht, oder nachgemachte oder 
ver fülschte Reichs-Kassenscheine wissentlich in Verkehr bringt, wird nach §§. 146 
bis 149 des Strafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871 bestraft.“ 
Die Rückseite zeigt auf farbigem Unterdruck die Serie, Folium, Littera 
und Nummer, sowie die Unterschrift des ausfertigenden Beamten. 
B. Besondere Kennzeichen. 
1. Reichs-Kassenscheine zu 3 Mark. 
Dieselben sind 8 Centimeter hoch und 12, Centimeter breit. Als Wasser- 
zeichen erscheint in der Mitte die Kaiserkrone und unter derselben die Zahl „5“. 
Die Zeichnung der Schauseite in stahlblauer bis zum tiefsten Schwarz 
abgetönter Farbe enthält in einem Mittelfelde auf guillochirtem Grunde den 
Text und den Reichsadler, unter welchen zwei sitzende Kinder ein Laubgehänge 
halten. Die in Reliefmanier ausgeführten, mit Rankenverzierungen gefüllten 
Seitenfelder zeigen auf 2 dunkeln guillochirten Schildern die Werthzahl „5“. 
Eine Tafel mit der Inschrift „Reichs-Kassenschein“ bildet die obere 
Seite des Rahmens, dessen untere Seite durch den die Strafandrohung ent- 
haltenden Sockel begrenzt wird. 
Die Rückseite, in blauer Farbe ausgeführt, stellt eine gemusterte Fläche 
dar, deren Zeichnung mittelst mechanischer Vorrichtungen hergestellt ist. Die- 
selbe enthält als Mittelfeld eine guillochirte, mit der Unschrift „Reichs- 
Kassenschein“ und der Inschrift „Fünf Mark“ versehene Rosette und zwei 
Seitenfelder mit der Werthzahl „35“, welche in der Zeichnung gleich, in der 
Ausführung aber dadurch unterschieden sind, daß die in dem einen hell erschei- 
nenden Theile in dem anderen dunkel hervortreten. 
Auf der linken Seite steht über der Zahl „5“ Serie und darunter 
Folium, auf der rechten Seite oben die Littera und unten die Nummer. 
Auf der unteren schmalen guillochirten Leiste steht das Wort „Ausgefertigt“ 
und der Name des eintragenden Beamten. Rechts und links daneben die 
Worte „Fünf Mark“.
	        
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