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Die Schauseite enthält den Text
Reichs-Kassen Schaim
GEBRTZ VOM to. APRIL 1874
(öonr. * bunrao Mank
BERLIN, DEN 11. JUll 1874
REICIIS-SCIIULDEN-VERWALTLNG
Lötcc. Nerinp. Rötger.
das Reichswappen und die Strafandrohung:
„Wer Reichs-Kassenscheine nachmacht oder verfülscht, oder nachgemachte oder
ver fülschte Reichs-Kassenscheine wissentlich in Verkehr bringt, wird nach §§. 146
bis 149 des Strafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871 bestraft.“
Die Rückseite zeigt auf farbigem Unterdruck die Serie, Folium, Littera
und Nummer, sowie die Unterschrift des ausfertigenden Beamten.
B. Besondere Kennzeichen.
1. Reichs-Kassenscheine zu 3 Mark.
Dieselben sind 8 Centimeter hoch und 12, Centimeter breit. Als Wasser-
zeichen erscheint in der Mitte die Kaiserkrone und unter derselben die Zahl „5“.
Die Zeichnung der Schauseite in stahlblauer bis zum tiefsten Schwarz
abgetönter Farbe enthält in einem Mittelfelde auf guillochirtem Grunde den
Text und den Reichsadler, unter welchen zwei sitzende Kinder ein Laubgehänge
halten. Die in Reliefmanier ausgeführten, mit Rankenverzierungen gefüllten
Seitenfelder zeigen auf 2 dunkeln guillochirten Schildern die Werthzahl „5“.
Eine Tafel mit der Inschrift „Reichs-Kassenschein“ bildet die obere
Seite des Rahmens, dessen untere Seite durch den die Strafandrohung ent-
haltenden Sockel begrenzt wird.
Die Rückseite, in blauer Farbe ausgeführt, stellt eine gemusterte Fläche
dar, deren Zeichnung mittelst mechanischer Vorrichtungen hergestellt ist. Die-
selbe enthält als Mittelfeld eine guillochirte, mit der Unschrift „Reichs-
Kassenschein“ und der Inschrift „Fünf Mark“ versehene Rosette und zwei
Seitenfelder mit der Werthzahl „35“, welche in der Zeichnung gleich, in der
Ausführung aber dadurch unterschieden sind, daß die in dem einen hell erschei-
nenden Theile in dem anderen dunkel hervortreten.
Auf der linken Seite steht über der Zahl „5“ Serie und darunter
Folium, auf der rechten Seite oben die Littera und unten die Nummer.
Auf der unteren schmalen guillochirten Leiste steht das Wort „Ausgefertigt“
und der Name des eintragenden Beamten. Rechts und links daneben die
Worte „Fünf Mark“.