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Figuren, welche die Kaiserkrone tragen. Den Hintergrund für die letzteren
bildet ein teppichartiges Muster, dessen Mitte in einer Rosette besteht, auf
welcher die Werthzahl „50“ hell und der Text dunkel erscheint.
Der Druck der Schauseite ist in brauner abgetönter Farbe auf blaßgr-
nem Grunde ausgeführt. Die Rückseite bildet eine gemusterte, in 2 Farben,
gelbbraun und grün, ausgeführte Tafel. Dieselbe besteht aus drei Rosetten,
von denen die mittelste die große Werthzahl „50“ in Zahlen, die beiden
anderen „Funtzig Mark“ in Buchstaben enthalten. Ueber und unter der
mittleren Rosette ist die Schrift „Reichs - Kassenschein“ weiß ausgespart.
In der linken oberen Ecke steht Serie und Folium, in der rechten
Littera und Nummer.
Berlin, den 24. Dezember 1874.
Reichsschulden-Verwaltung.
Graf v. Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
(/62) II. Auf dem Grunde des Gesetzes vom 5. Januar 1854 und der Ministerial-
Verordnung vom 29. Juli v. J. wird hierdurch ein Beitrag zur Landes-
Brandversicherungs-Anstalt von
Einem Sechstel-Pfennig
von jeder Mark der für die Gebäudebesitzer im Großherzogthume nach Maß-
gabe des Brandversicherungs-Katasters für das laufende Jahr 1875 bestehen-
den Konkurrenzsummen ausgeschrieben, dergestalt, daß der gedachte Beitrag mit
dem 1. Juni d. J.
zu erheben und beizubringen ist.
Indem daher die Beitragspflichtigen aufgefordert werden, die fraglichen
Beiträge pünktlich abzuführen, erhalten die sämmtlichen Ortssteuereinnahmen
die Anweisung, für die zeitige Beibringung der fraglichen Gelder und deren
Ablieferung an die ihnen vorgesetzten Einnahmestellen in kassemäßigen Münz-
sorten, ohne erst Anweisung hierzu abzuwarten, Sorge zu tragen.
Der etwa verbleibenden Reste wegen ist allenthalben den Vorschriften der
Verordnung vom 17. November 1874 und des Gesetzes vom 11. Dezember
1850 nachzugehen.
Weimar am 21. Mai 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.