Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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1. April 1876 nach wie vor bei allen öffentlichen Staatskassen des 
Großherzogthums in Zahlung gegeben oder gegen baare Zahlung 
bezüglich Reichs-Kassenscheine umgetauscht, 
dagegen während der letzten drei Monate vom 1. April bis 
einschließlich 30. Juni 1876 lediglich 
bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse hier und 
bei den Großherzoglichen Rechnungsämtern, 
bei den letzteren jedoch nur insoweit, als deren jeweilige Kassebestände 
ausreichen, umgetauscht werden können. 
Mit Eintritt des 1. Juli 1876 werden auch alle nach der Bekannt- 
machung vom 26. April 1871 „in Gemäßheit des Gesetzes vom 22. Juni 
1870“ ausgegebenen Großherzoglich Sächsischen Kassenanweisungen rechtlich 
werthlos und findet dagegen eine Bernfung auf die Rechtswohlthat der Wie- 
dereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt. 
Die Inhaber solcher Großherzoglich Sächsischen Kassenanweisungen wer- 
den hiervon in Kenntniß gesetzt und zugleich hierdurch aufgefordert, dieselben 
spätestens bis zum 30. Juni 1876 bei den genannten Kassestellen um- 
zutauschen bezüglich, soweit zulässig, in Zahlung zu geben; die sämmtlichen 
Großherzoglichen Kassestellen aber haben schon von jetzt an dergleichen Kassen- 
anweisungen nicht wieder auszugeben, sondern unter den Geldablieferungen 
an die Zentralkassen mit abzugewähren. 
Weimar am 1. Juni 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thon. 
1661 Das 19. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1075 den Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn, Bel- 
gien, Dänemark, Egypten, Spanien, den Vereinigten Staaten 
von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, 
Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Rumänien, Ruß- 
land, Serbien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend 
die Gründung eines allgemeinen Postvereins, vom 9. Oktober 
1874; unter 
Nr. 1076 den Vertrag wegen Ausführung von archäologischen Ausgrabungen 
auf dem Boden des alten Olympia, vom 13./15. April 1874. 
Weimor. — Hof. Buchdrukerei.
	        
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