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für das zu gewerblichen Zwecken bestimmte Salz auf zehn Pfennige
Reichsmünze
ermäßigt.
Weimar am 15. Juni 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(/76] III. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist der Continental Caoutschonk & Guttapercha Compagny in
Hannover ein Erfindungs-Patent auf einen Kautschuk-Buffer für Hufeisen
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten
Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen,
sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März
1843 (Reg.-Blatt von 1843 Seite 13 — 16) angegeben und begründet sind,
auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang
des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichne-
ten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in
einem der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Juni 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
/77] IV. Von dem Sparkasse-Verein zu Blankenhain sind in Folge der am
1. Januar d. J. eingetretenen Reichsmarkrechnung die nachstehenden Abän-
derungen der Statuten der dortigen Sparkasse vom#besschlossen
worden:
„Der Sparkasse-Verein zu Blankenhain hat, gestützt auf §. 9 Ziffer 2