Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eise nach. 
Nummer 24. Weimar. 31. August 1875. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[86) I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben anzuordnen geruht, daß 
die Vorstände der Großherzoglichen Forst-Inspektionen künftig nicht mehr den 
Amtstitel „Oberförster“, sondern das Dienstprädikat „Forstinspektor“, even- 
tuell neben einem ihnen etwa verliehenen besonderen Titel, zu führen haben. 
Weimar am 29. Juli 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
[I87| II. Nachdem der zeitherige Landtags-Abgeordnete für den VI. Wahlbe- 
zirk Oberappellations-Gerichtsrath, Professor Dr. Endemann zu Jena mit 
Rücksicht auf seinen zu Michaelis d. J. bevorstehenden Wegzug von Jena 
sein Mandat als Landtags-Abgeordneter niedergelegt hat, ist bei der hierauf 
am 2. d. M. stattgefundenen Nachwahl der Geheime Regierungsrath, Professor 
Dr. Hildebrandt zu Jena, zum Landtags-Abgeordneten für den gedachten Bezirk 
auf die noch übrige Dauer der dermaligen Wahl-Periode der Abgeordneten ge- 
wählt worden und hat derselbe die auf ihn gefallene Wahl angenommen. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. August 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Flemming. 
1875. 53
	        
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