Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen -Weimar-Eise nach.
Nummer 24. Weimar. 31. August 1875.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[86) I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben anzuordnen geruht, daß
die Vorstände der Großherzoglichen Forst-Inspektionen künftig nicht mehr den
Amtstitel „Oberförster“, sondern das Dienstprädikat „Forstinspektor“, even-
tuell neben einem ihnen etwa verliehenen besonderen Titel, zu führen haben.
Weimar am 29. Juli 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
[I87| II. Nachdem der zeitherige Landtags-Abgeordnete für den VI. Wahlbe-
zirk Oberappellations-Gerichtsrath, Professor Dr. Endemann zu Jena mit
Rücksicht auf seinen zu Michaelis d. J. bevorstehenden Wegzug von Jena
sein Mandat als Landtags-Abgeordneter niedergelegt hat, ist bei der hierauf
am 2. d. M. stattgefundenen Nachwahl der Geheime Regierungsrath, Professor
Dr. Hildebrandt zu Jena, zum Landtags-Abgeordneten für den gedachten Bezirk
auf die noch übrige Dauer der dermaligen Wahl-Periode der Abgeordneten ge-
wählt worden und hat derselbe die auf ihn gefallene Wahl angenommen.
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 10. August 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Flemming.
1875. 53