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Regierungs-Zlatt
Großberzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 26. Weimar. 12. Oktober 1875.
Ministerial-Bekanntmachungen.
196) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Geheimen Regierungsrath Moritz Hilf zu Wiesbaden ein
Erfindungs-Patent auf eine neue Construktion eines eisernen Oberbaues für
Eisenbahngeleise, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium
niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. September 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
1875. 55