Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Regierungs-Zlatt 
Großberzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 26. Weimar. 12. Oktober 1875. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
196) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Geheimen Regierungsrath Moritz Hilf zu Wiesbaden ein 
Erfindungs-Patent auf eine neue Construktion eines eisernen Oberbaues für 
Eisenbahngeleise, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und 
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und 
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für 
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. September 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg. 
1875. 55
	        
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