Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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[104) V. Der gegenseitigen Lebens-Versicherungsbank „Patria“ zu Wien ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt 
und Seitens der Gesellschaft Otto Petters zu Weimar als Haupt-Agent 
für das Großherzogthum im Sinne der höchsten Verordnung vom 19. Sep- 
tember 1860 bestellt worden. 
Weimar am 14. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
#r. Schomburg. 
(105) VI. Von der Direktion der Preußischen Feuerversicherungs-Aktien-Ge- 
sellschaft, zu Berlin, ist an Stelle des verstorbenen Obrist-Lieutenants a. D. 
von Heyne zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum Oskar Henkel, 
zu Weimar, bestellt worden. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. Juni 1869 (Reg.= 
Blatt von 1869 S. 222) wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Oktober 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
pr. Schomburg. 
[1061 Das 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1088 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, 
vom 13. Oktober 1875; unter 
Nr. 1089 die Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Drei- 
pfennigstücke deutschen Gepräges, vom 17. Oktober 1875. 
  
Weimar. — Hof--Buchdruckeret.
	        
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