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Während der Einsammlung ist die Vollständigkeit und Richtigkeit einer
jeden Liste an Ort und Stelle zu prüfen; etwaige Fehler und Auslassungen
sind nöthigenfalls auf Befragen Anwesender zu berichtigen und zu ergänzen.
Nachdem sämmtliche eingesammelten Listen einer nochmaligen Prüfung und
eventuellen Berichtigung unterzogen worden sind, wird aus den Haushaltungs-
listen unverzüglich die Ortsbevölkerungsliste zusammengestellt und mit dem unter-
schriftlich oder sonst gehörig vollzogenen Zeugniß der durch den Gemeindevor-
stand erfolgten Prüfung und der dabei konstatirten Richtigket versehen, hierauf
auch nebst sämmtlichen Haushaltungs= und Extrahaushaltungslisten und sonstigen
Nachweisungen bis spätestens zum 20. Dezember an den betreffenden Groß-
herzoglichen Bezirks-Direktor eingesendet.
Hiermit ist gleichzeitig die Einsendung der ausgefüllten Gewerbefragebogen
zu verbinden. Der Bezirks-Direktor hat zunächst zu erörtern, ob die frag-
lichen Listen 2c. aus sämmtlichen Ortschaften seines Bezirks vollständig einge-
gangen, eventuell wegen deren schleuniger Einsendung das Nöthige zu verfügen,
sodann aber zu prüfen, ob die Richtigkeitszeugnisse der Gemeindevorstände in
gehöriger Form und Vollziehung den. Zählungsnachweisungen beigefügt worden
und wegen schleuniger Erledigung etwaiger desfallsiger Mängel das Erforder-
liche anzuordnen und hierauf die gasammten Zählungsmaterialien seines Bezirks
mit den in den ebengedachten beiden Richtungen und den etwa sonst nöthig er-
scheinenden Bemerkungen bis spätestens zum 31. Dezember d. J. dem sta-
tistischen Büreau zu Jena zu übermitteln.
8. 4.
Dem statistischen Bürean zu Jena ist die Revision und weitere Bearbei—
tung des gesammten Zählungsmaterials übertragen. Es haben daher die Ge—
meindevorstünde allen Anordnungen, welche vom Direktor des statistischen Bü—
reaus behufs der Berichtigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen That-
sachen an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die Dringlichkeit der
Sache gebotenen Beschleunigung sorgfältigst nachzukommen.
§. 5.
Die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren, welchen im Uebrigen mittelst beson-
deren Erlasses des unterzeichneten Staats-Ministeriums die erforderlichen weiteren
Eröffnungen zugehen werden, haben thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß
Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung wesentlich