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schlusses, darauf angetragen hat, durch Ausgabe in auf den Inhaber lautender
Schuldverschreibungen im Nominal-Betrage von zusammen höchstens
Vier Millionen Mark
folgende Bedürfnisse decken zu dürfen:
a) 900,000 Mark zur Vermehrung der Betriebsmittel und zur Ausfüh=
rung von Nacharbeiten und weiteren nothwendigen Bahn-
anlagen,
b) 600,000 Mark zur Deckung einer schwebenden Schuld,
c) 1,500,000 Mark zur Befriedigung der Mehrforderungen des Bau-Con-
sortiums, eventuell zur Bildung eines Betriebs= und Re-
serve-Fonds,
d) 1,000,000 Mark zur Befriedigung etwaiger, unter a —c nicht vorge-
schriebener Bedürfnisse, vorbehältlich der Beschlußfassung der
späteren General-Versammlungen über die Verwendung, ins-
besondere auch zur Erlegung einer anderweiten Kaution an
Stelle der an das Bau-Consortium nach §. 12 des Ver-
gleichs vom 31. Mai 1875 zurückzuzahlenden Kaution:
so ertheilen Wir zu jenem Antrage hiermit Unsere landesfürstliche Zustimmung,
jedoch unter dem Vorbehalte, daß es zur Verwendung der unter Lit. d be-
zeichneten
einen Million Mark
— ausschließlich der davon zu leistenden Zurückzahlung der Kaution an das Bau-
Consortium — außer der Genehmigung künftiger General-Versammlungen der
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft, auch der Genehmigung der bei der Saalbahn
betheiligten Staatsregierungen bedürfen soll, indem Wir zugleich den die nä-
heren Bedingungen der Prioritäts-Anleihe enthaltenden, von dem Vorstande
der Gesellschaft gehörig vollzogenen und gerichtlich anerkannten beiliegenden
Plan für die Emission der Prioritäts-Anleihe in allen Punkten bestätigen.
So geschehen und gegeben Weimar am 15. Oktober 1875.
Carl Alerander.
v. Groß.