Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Emisstons-Plan 
für die Schuldverschreibungen der Saal-Eisenbahn. 
§. 1. 
Die zu emittirenden Schuldverschreibungen werden in 2 Abtheilungen 
A und B, jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern nach dem sub A Schema 4. 
beigeschlossenen Schema und zwar 
die Schuldverschreibungen unter A auf weißem Papier mit grünlichem 
Aufdruck und die unter B auf weißem Papier mit bräunlichem Auf- 
druck, schwarz gedruckt, 
ausgefertigt. 
Die 1. Abtheilung (A) umsaßt 10,000 Stück zu je 300 Mark unter 
Nr. 1 — 10,000 -. 3 000,000 Mark. 
Die 2. Abtheilung (B) unfeßt 1000 Stüc zu je 
1000 Mark unter Nr. 1 bis 1000 — 1,000,000 „ 
zufammen 4,000,000 Mark. 
Mit diesen Schuldverschreibungen werden Zinscoupons auf gleichem Papier Schema B. 
wie zu den Schuldverschreibungen, schwarz gedruckt, für 10 Jahre ausgegeben 
und nach Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kommen-Schema (. 
den Talons erneuert. 
§. 2. 
Sämmtliche nach §. 1 zu emittirenden Schuldverschreibungen haben unter 
sich gleiche Rechte und werden jährlich mit 5% , vom Tage der Emission an 
gerechnet, verzinst. Die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnumerando 
in Jena, bei der Hauftlasse der Gesellschaft; in München, bei den Herren 
Merck, Christian & Comp.; in Frankfurt a.]/M. und in Berlin bei den 
Bangquiers der Gesellschaft, sowie bei den sonst bekannt zu gebenden Zahl- 
stellen, welche durch den Vorstand der Gesellschaft in den in §. 11 genannten 
öffentlichen Blättern namhaft gemacht werden, ausgezahlt. 
Zinsen von Schuldverschreibungen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren 
von dem in dem betreffenden Coupon bestimmten Zahlungstage ab, nicht ge- 
schehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Jeder Zinscoupon ist un- 
67“
	        
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