Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Hauptkasse der Gesellschaft, in München bei Herrn Merek, Christian & Co., 
in Frankfurt a. M. und in Berlin bei den Banquiers der Gesellschaft, sowie 
bei den sonst bekannt zu gebenden Zahlungsstellen. Mit dem Rückzahlungs- 
termin der verloosten Obligationen hört jede weitere Verzinsung derselben auf 
und es sind demnach die bis zu jenem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen, 
zur Schuldverschreibung gehörigen Zinskonpons sammt Talon bei Einhebung des 
Kapitals zurückzustellen, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Koupons von 
dem Kapital in Abzug gebracht würde. 
4) Für die pünktliche Verzinsung und Rückzahlung dieser Anleihe haftet 
das gesammte jetzige und künftige Vermögen der Gesellschaft und die Erträge 
der Bahn und haben demgemäß die Inhaber der Prioritäts-Obligationen ein 
unbedingtes Vorrecht vor allen Stamm-Aktien und Stamm-Prioritäts-Aktien 
nebst deren Dividenden. 
Auch ist die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft nicht berechtigt, ein Anleihe- 
geschäft abzuschließen, welches die den gegenwärtigen Prioritäts-Obligationen 
eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigte oder schmälerte. 
Jena, den 31. Mai 1875. 
Der Vorstand der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Facsimilirte Unterschrift von 3 Vorstands Mitgliedern.) 
Dr. Zerbst. Hildebrand. Schnaubert. 
Kontrasignirt: 
Der Rendant. 
(Eigenhändige Unterschrift.) Stempel. 
Deubner.
	        
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