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Hauptkasse der Gesellschaft, in München bei Herrn Merek, Christian & Co.,
in Frankfurt a. M. und in Berlin bei den Banquiers der Gesellschaft, sowie
bei den sonst bekannt zu gebenden Zahlungsstellen. Mit dem Rückzahlungs-
termin der verloosten Obligationen hört jede weitere Verzinsung derselben auf
und es sind demnach die bis zu jenem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen,
zur Schuldverschreibung gehörigen Zinskonpons sammt Talon bei Einhebung des
Kapitals zurückzustellen, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Koupons von
dem Kapital in Abzug gebracht würde.
4) Für die pünktliche Verzinsung und Rückzahlung dieser Anleihe haftet
das gesammte jetzige und künftige Vermögen der Gesellschaft und die Erträge
der Bahn und haben demgemäß die Inhaber der Prioritäts-Obligationen ein
unbedingtes Vorrecht vor allen Stamm-Aktien und Stamm-Prioritäts-Aktien
nebst deren Dividenden.
Auch ist die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft nicht berechtigt, ein Anleihe-
geschäft abzuschließen, welches die den gegenwärtigen Prioritäts-Obligationen
eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigte oder schmälerte.
Jena, den 31. Mai 1875.
Der Vorstand der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
(Facsimilirte Unterschrift von 3 Vorstands Mitgliedern.)
Dr. Zerbst. Hildebrand. Schnaubert.
Kontrasignirt:
Der Rendant.
(Eigenhändige Unterschrift.) Stempel.
Deubner.