Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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1121]Das 30. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1090 die Verordnung, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen 
solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst ge- 
stellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine befinden; 
vom 4. November 1875. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruceret.