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1121]Das 30. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 1090 die Verordnung, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen
solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst ge-
stellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine befinden;
vom 4. November 1875.
Weimar. — Hof-Buchdruceret.