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8. 19.
Wenn die Bekanntmachung des Aufgebots, weil einer der Orte, an
welchen sie nach 8. 46 des Reichsgesetzes zu erfolgen hat, im Auslande,
d. h. außerhalb des Deutschen Reichsgebiets belegen und die in §. 47 Absatz 2
desselben Gesetzes nachgelassene Bescheinigung nicht beigebracht ist, in ein an
dem betreffenden ausländischen Orte erscheinendes oder verbreitetes Blatt nach
Vorschrift des allegirten §. 47 eingerückt werden muß, so darf der Standes-
beamte von dem in diesem Falle zur Bezahlung der erwachsenden Auslagen an
Porti's, Insertionsgebühren rc. verpflichteten Antragsteller einen dem voraus-
sichtlichen Betrag der Auslagen entsprechenden Kostenvorschuß beanspruchen und
bis zu dessen Erlegung die Bekanntmachung des Aufgebots beanstanden.
8. 20.
Bei einer etwaigen vorläufigen Bestimmung des Tags, an welchem die
Eheschließung erfolgen soll, ist in Fällen, wo die Bekanntmachung des Aufge-
bots in einer oder mehreren auswärtigen Gemeinden stattfinden muß, ein nicht
zu naher Termin für die Eheschließung in Aussicht zu nehmen, damit nicht
aus dem etwaigen Mangel rechtzeitigen Eingangs der Aushangs-Bescheinigungen
Verlegenheiten für die Betheiligten entstehen.
§. 21.
Ebeschließungsakt.
Die Cheschließung hat der Standesbeamte genau nach dem durch die
Ausführungs-Verordnung des Bundesraths vorgeschriebenen Formular B. vor-
zunehmen und Alles zu vermeiden, was bei den Betheiligten gegenüber dem
§. 82 des Reichsgesetzes irrige Auffassungen, insbesondere die Meinung hervor-
rufen kann, als sei mit Einführung der bürgerlichen Eheschließung die kirch-
liche Trauung überflüssig geworden.
Der Standesbeamte hat daher nach Aufnahme des einleitenden Theils
der in dem Formular B. vorgezeichneten Verhandlung und, nachdem die Ver-
lobten die in Gegenwart der Zeugen von dem Standesbeamten an sie einzeln
und nach einander gerichtete Frage:
ob sie erklären, daß sie die Ehe miteinander eingehen wollen,
bejahend beantwortet haben, sich auf den Ausspruch zu beschränken,
daß er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Ehe-
leute erkläre,