Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Auf die muthmaßlich zu erwartende Zunahme der Schülerzahl ist bei 
Neubauten entweder in der Weise Rücksicht zu nehmen, daß Reserveränme so- 
fort mit hergestellt werden, oder es ist die Anlage des Gebäudes so zu ge- 
stalten, daß einc künftig nothwendig werdende Vergrößerung bequem durch- 
führbar ist. 
b) Größe der Schulzimmer. 
§. 5. 
Für die Größe der einzelnen Schulzimmer sind folgende Sätze maßgebend: 
1) Was die Zimmerlänge betrifft, so soll dieselbe — ausgenommen bei 
Zeichensälen — in der Regel nicht mehr als höchstens 10 Meter betragen. 
2) Die Zimmertiefe ist hauptsächlich von der Fenusterhöhe abhängig. 
Auch diejenigen Sitzplätze, welche an der der Hauptfensterwand gegenüberliegen- 
den Wand sich befinden, müssen noch genügend erhellt sein. 
In der Regel soll die Tiefe von 7 Metern im Lichten nicht überschritten 
werden. 
3) Das Minimum der Bodenfläche eines Schulzimmers bestimmt sich 
nach der Zahl der Schüler, welche dasselbe aufzunehmen hat, nach der Größe 
der für die Schüler zu verwendenden Subsellien und der für die weiteren Aus- 
stattungsgegenstände, für den Ofen und für die Gänge im Zimmer erforder- 
lichen Räume. 
Auf ein Schulkind sind mindestens 0,64 □ Meter Flächenraum zu rechnen, 
dergestalt jedoch, daß die nicht mit Subsellien besetzten Theile des Schul- 
zimmers mit eingerechnet werden. 
4) Die Form des Schulzimmers ist für den gewöhnlichen Unterricht bei 
kleineren Klassen bis zu 40 Schülern der quadratischen möglichst zu nähern. 
Sind mehr Kinder in dem Schulzimmer zu unterrichten, so hat sich die Tiefe 
zur Länge des Zimmers wie 3: 4 oder wie 2: 3 zu verhalten, so daß bei 
Einrichtung der Klasse zu 51,20 □ Meter Flächengehalt für 80 Kinder, je 
nachdem das Verhältniß von 3: 4 oder von 2:3 angenommen wird, dieselbe 
6,20 Meter tief und 8,26 Meter lang, oder 5,84 Meter tief und 8,76 Meter 
lang sein würde. Eine allzu bedeutende Ausdehnung der Länge im Verhält- 
niß zur Tiefe ist zu vermeiden. 
5) Die Höhe des Schulzimmers ergiebt sich, unter Berücksichtigung der 
unter Ziffer 1—4 angegebenen Dimensionen, aus dem für das Zimmer er- 
forderlichen hohlen Raum, welcher hinwiederum nach dem jedem Schüler zuzu- 
80“
	        
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