Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

534 
von 6— 8 Jahren 7 Cenutimeter 
„ 8— 10 „ 7 „ 
„ 10 —12 „ 8 „ 
„ 12—14 „ 8 „ 
„ 14— 16 „ 9 „ 
hoch sein muß. 
Das Lehnbret soll mit seiner oberen Kante die Höhe des hinter der Bank 
stehenden Tisches nicht überragen. 
Die Banklehne ist in einem stumpfen Winkel von 100 Graden gegen 
die horizontale Fläche des Sitzbretes zurückzuneigen. 
c) Die Tische, deren Platten pultartig ansteigen müssen, sollen 
am höheren Tischrande für Kinder 
von 6— 8 Jahren 56 Centimeter 
„ 8— 10 „ 61 „ 
„ 10— 12 „ 67 
„ 12—14 „ 72 » 
„ 14— 16 „ 77 „ 
hoch sein. 
Die Breite der Tischplatte soll mindestens 28 Centimeter betragen; für 
die größeren Schüler empfiehlt sich jedoch eine Breite bis zu 33 Centimeter. 
Die Steigung des Pultes soll sich zur Breite der Tischplatte wie 1: 6 
verhalten. 
Eine horizontale Fläche ist an der oberen Seite der Tischplatte nicht an- 
zubringen, jedoch empfiehlt es sich, nahe dem obern Rande der letzteren, da 
wo die Tintenfässer eingelassen sind, eine etwa 5 Centimeter breite und in 
ihrer Mitte etwa 1 Centimeter tiefe Rinne zum Einlegen der Federn, Griffel, 
u. s. w. herzustellen. 
Unter den Tischplatten, und zwar 9 Centimeter unter dem niedrigen 
Tischrande, sind wagerechte Breter zur Aufbewahrung der Schulbücher u. s. w. 
anzubringen. 
Diese Breter sollen 7 Centimeter schmaler als die Tischplatten sein. 
Für je zwei Kinder ist in der Nähe des höheren Randes der Tischplatte 
ein Tintenfaß einzulassen, und zwar so tief, daß es nicht über die Fläche 
der Tischplatte hervorragt. 
Die Vertiefungen, in welche die Tintenfässer eingelassen sind, müssen an
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.