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II. Verfahren bei dem Bau und der Weaufsichtigung der Schulhäuser.
11) Verfahren bei Schulbanuten.
§. 25.
1) Wird die Herstellung neuer Schulbaulichkeiten oder ein umfassender,
die bisherigen Einrichtungen wesentlich verändernder Reparatur= oder Umbau
von der Schulgemeinde selbst oder von einer Schulaufsichtsbehörde für nöthig
erachtet, so hat der Schulvorstand einen tüchtigen Bautechniker mit der An-
fertigung des Bauprojekts zu beauftragen.
2) Der Techniker hat für Herstellung eines Situationsplans und der
erforderlichen Grund-, Auf= und Durchschnittsrisse des Schulgebäudes, bei nicht
wagerechtem Bauplatze zugleich auch für Darstellung der Terrain-Profile, und
in allen Fällen für Aufstellung eines speziellen Kostenanschlags zu sorgen.
In die Situationszeichnung ist die Umgebung des Bauplatzes bis auf
eine Entfernung von ca. 20 Meter mit aufzunehmen. Die Himmelsgegenden
sind in der bei Karten üblichen Weise anzugeben, so daß das nördliche Ende
des Terrains die obere, das südliche die untere Seite der Zeichnung einnimmt.
Die Zeichnungen sind, unter Zugrundelegung des Metermaßes, nach
einem Maßstabe von l/o0 der wirklichen Länge, aufzutragen und die durch-
schnittenen Theile durch Farben charakterisirt zu bezeichnen.
Zu den Ansichten ist die Anwendung größerer, auf ½5 bis ½0 der
wirklichen Länge ausgedehnter Maßstäbe zu empfehlen. Die Situationspläue
sind nicht kleiner als nach einem Maßstabe von 1/800 der wirklichen Länge
aufzutragen (vergl. §. 2 der Ministerial-Berordnung zur Ausführung des Gesetzes
vom 11. Mai 1869, die polizeiliche Beaufssichtigung der Bauten betr., vom
4. September 1873).
In den Baurissen sollen die Maße genau eingezeichnet werden.
Bei Rissen für Umbauten und Erweiterungsbauten sind die neu aus-
zuführenden Bautheile von den beizubehaltenden durch Linien von abweichender
Farbe zu unterscheiden.
Kommen Bauten in Frage, bezüglich deren voraussichtlich verschiedene
Ansichten über das Bauprogramm aufgestellt werden können, so empfiehlt es
sich, nicht alsbald zur Ausarbeitung der vollständigen Bauzeichnungen zu schreiten,
sondern zunächst nur eine mit eingeschriebenen Maßen versehene Bleistiftskizze,
welche das Projekt veranschaulicht, herstellen zu lassen.
3) Hat der Bautechniker die Bauvorlagen geliefert, so hat der Schul-
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