Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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Uebersicht des Inhalts 
der 
Verordnung über das Schulbauwesen. 
I. Einrichtung der Schulhäufer. 
1) Die Räume des Schulhauses im Allgemeinen. (E. 1.) 
2) Lage des Schulhauses. (§ 2.) 
3) Konstruktion der Mauern und Wände. (§. 3.) 
4) Die Schulzimmer. 
a) Eintheilung derselben. (§. 4.) 
b) Größe der Schulzimmer. (§. 5.) 
c) Fußboden, Wände, Decken und Thüren der Schulzimmer. (§§8. 6— 9.) 
d) Die Fenster der Schulzimmer. (88. 10 u. 11.) 
J) Einrichtungen zur Heizung der Schulzimmer. (*. 12.) 
f) Einrichtungen zur Ventilation der Schulzimmer. (8§. 13 u. 14.) 
6) Mobiliareinrichtung der Schulzimmer. (§. 15) 
5) Sonstige Gelasse für Schulzwecke. (§. 16.) 
6) Die Gänge und Treppen des Schulhauses. (5. 17.) 
7) Die Aborte. (§§. 18, 19, 20 und 21.) 
8) Wasserversorgung. (s§. 22.) 
9) Turn= und Spielplatz. (5§. 23.) 
10) Die Lehrerwohnungen. (5. 24.) 
II. Verfahren bei dem Bau und der Beaufsichtigung der Schulhäufer. 
11) Verfahren bei Schulbauten. (§. 25.) 
12) Verfahren bei Beaufsichtigung der Schulhäuser. (5§. 26.) 
1875. 83
	        
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