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Regierungs-Blatt
Großherzogihun
Sachsen--Weimar-Eise nach.
Nummer 19. Weimar. 15. Juli 1877.
Jnhalt: F in den Haupt-Agenturen von Verficherungs- Gesellschaften S. 143 und 146. — Innrurnen für
die Standesbeamten, das Verfahren bei Aufgeboten von Angehörigen der rechts. rheinischen Landestheile
des Königreichs Bayern beir. S. 143 — Konzessionirung r Grebensversicherungs= und Ersparnißbank
in Stuttgart zum Geschäftsbetrieb im Großherzogihum S.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[1081 I. Daß von der Preußischen Renten-Versicherungsanstalt in Berlin an
Stelle des verstorbenen Hanpt-Agenten Eduard Freund hier der Kommerzien=
rath C. F. Freund in Weimar zum Haupt-Agenten für den I. II. und V.
Verwaltungsbezirk des Großherzogthums ernannt worden ist, wird hierdurch
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. April 1874
(Reg.-Blatt S. 151) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Juni 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
(109] II. In der Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums
vom 12. März d. J. (Reg.-Blatt S. 32) ist zur Kenntniß der Standes-
beamten des Großherzogthums gebracht worden, daß eine Eheschließung Sei-
tens eines männlichen Angehbrigen der rechts-rheinischen Gebietstheile
des Königreichs Bayern nur auf dem Grunde eines von der Diistrikts-
Verwaltungsbehörde derjenigen Gemeinde, in welcher der betreffende Verlobte
seine Heimath hat, ausgestellten Zeugnisses, daß gegen die beabsichtigte Ehe-
schließung kein in dem Bayerischen Gesetze über Heimath, Verehelichung und
Aufenthalt vom 16. April 1868 begründetes Ehehinderniß bestehe, erfolgen
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