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Ministerial-Bekanntmachungen.
(70) I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, die Vereinigung der Zemeindeverbände von Sorna und Churs-
dorf im V. Verwaltungsbezirk zu einem Gemeindeverband und Gemeindebe-
zirk in Gemäßheit der einschlägigen Vorschriften der Art. 4 und 153 Ziffer 4
der neuen Gemeindeordnung stattgefunden hat, so wird solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. April 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(71) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Paul Ehrlich in Gohlis ein Erfindungs-Patent auf eine
Verbesserung an Musikwerken, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite
13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. April 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.