Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(70) I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des 
Großherzogs, die Vereinigung der Zemeindeverbände von Sorna und Churs- 
dorf im V. Verwaltungsbezirk zu einem Gemeindeverband und Gemeindebe- 
zirk in Gemäßheit der einschlägigen Vorschriften der Art. 4 und 153 Ziffer 4 
der neuen Gemeindeordnung stattgefunden hat, so wird solches hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. April 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(71) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Paul Ehrlich in Gohlis ein Erfindungs-Patent auf eine 
Verbesserung an Musikwerken, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen 
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der 
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 
13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, 
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. April 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg.
	        
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