Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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83. 
Ueber die aufgenommenen Anlehen stellt die Landes-Kreditkasse Schuld— 
verschreibungen nach dem beigedruckten Formular aus, welche nach dem Wunsche 
1. des Darleihers entweder auf seinen Namen oder auf jeden Inhaber lauten 
—-und in fünf Serien: 
Serie A in Stücken zu 3000 Mark, 
1000 „ 
77 77 r 77. 500 77 
11 D 77 77 7 300 77 
und, bezüglich zur Ausgleichung der Spitze, 
Serie E in Stücken zu 200 Mark, 
in jeder Serie mit fortlaufenden Nummern ausgefertigt, auch so nach Serie 
und Nummer bezeichnet werden. 
Mit den Schuldscheinen werden auf jeden Inhaber lautende Zinsleisten 
#u. UI..it Zinsscheinen nach den ebenfalls beigedruckten Mustern hinausgegeben, 
welche nach Ablauf von zehn zu zehn Jahren ernenert werden und von denen 
die zu den Schuldverschreibungen der Serie A gehörigen halbjährige Zins- 
Termine, die zu den Schuldverschreibungen der Serien B, C, D und E 
gehörigen aber jährige Zins-Termine (nach jeweiliger Bestimmung dieser Ter- 
mine, vergl. § 15 im Gesetze vom 18. Februar 1881) haben. 
77 B 77 77 77 
8 4. 
Anlehens-Anerbietungen können unmittelbar bei der Landes-Kreditkasse 
oder bei einem Rechnungsamte, mit Ausschluß des Rechnungsamtes zu Weimar, 
gemacht werden. · 
Mit dem Anerbieten ist die Erklärung zu verbinden, ob die alsbaldige 
Annahme des Kapitals oder die Einzahlung nach dreimonatlicher Frist oder zu 
welcher anderen Zeit, sowie ob die Ausstellung der Schuldscheine auf jeden 
Inhaber (was die Regel bildet) oder auf den Namen des Darleihenden und 
in welchen Stücken, nicht minder ob die Einzahlung bei der Landes-Kreditkasse 
unmittelbar oder bei dem Rechnungsamte gewünscht werde. 
Erfolgt die Erklärung mündlich, so ist hierüber ein Protokoll aufzunehmen 
und solches, wenn es bei einem Rechnungsamte aufgenommen ist, unverweilt 
an die Landes-Kreditkasse einzusenden.
	        
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