Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

II. 
Zinsleiste 
zu der Schuldurkiunde der Landes-Kreditkaasse des Großherzogthums Sachsen. 
Serie No. über (Betrag). 
Der Inhaber dieser Zinsleiste erhält gegen deren Rückgabe nach dem 1. Jannar 
eine neue Zinsleiste mit Zinsscheinen für weitere zehn Jahre, wenn das Kapital nicht inzwischen 
rückzahlbar geworden ist. 
Die Abgabe der neuen Zinsleiste und der neuen Zinsscheine erfolgt jedoch nicht an den 
Inhaber dieser Zinsleiste, sondern an den Besitzer der oben bezeichneten Schuldurkunde, wenn 
dieser unter Vorlegung der letzteren vor der Einlösung dieser Zinsleiste bei der Landes-Kredit- 
kasse anzeigt, daß diese Zinsleiste vernichtet oder abhanden gekommen sei. 
Weimar, am 
(Stempel.) Der Vorstand der Landes-Kreditkaffe. 
(Namenszug eines Vorstands-Mitgliedes.) 
III. 
Zinsschein. 
(Vorderseite.) Ungiltig, wenn die Vorderseite durchkreuzt ist. 
Werthlos am 
Candes-Kreditkasse des Großherzogthums Sachsen. 
Zinsschein zu der Schuldverschreibung über dark 
Serie.... No 
......... .Mark(»Mark) 
Zinsen für das Jahr ( 
Halbsahr) 18.. an den Inhaber 
zahlbar am 18. 
Weimar, am 
(Stempel.) Der Vorstand. 
(Namenszug eines Vorstands-Mitgliedes.) 
(Nüafeite.) (Zinsbetrag und Fälligkeits-Termin.) 
Dieser Zinsschein wird vom Aufall-Termin ab bei allen Großherzoglichen Kassen in 
Zahlung angenommen und bei der Landes-Kreditkasse, sowie bei den Großherzoglichen Rech- 
nungsämtern, soweit die Baarbestände der letzteren es gestatten, eingelöst. 4 
Die 4 Jahre nach dem Anfall unerhoben gebliebenen Zinsbeträge sind zu Gunsten der 
Landes-Kreditkasse verjährt. 
1881 6
	        
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