Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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.......................... (Ort.) 
Verzeichniß 
über das zur ersten Abtheilung der Steuerrolle gehörige Einkommen 
für die Jahre 188. bis 18.. 
Bemerkung. Die Reihenfolge der lausenden Nummern hat bei umfangreicheren Verzeichnissen, welche alphabetisch 
geordnet sind, für jeden Anfsangs-Buchstaben mit Nr. 1 zu beginnen. Sie ist für jedes Halbjahr der 
Finanzperiode sortzusetzen. 
Wird ein Eintrag verändert, so ist er in dem betreffenden Ab- und Zugangs-Verzeichniß 
unter neuer, an die Reihenfolge dieses Verzeichnisses anschließender Nummer einzustellen und ist in 
Spalte 12 dieses Verzeichnisses auf die Nummer des veränderten Eintrages hinzuweisen. In gleicher 
Weise ist zu verfahren, wenn ein Eintrag in Abgang kommt.
	        
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