Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Nr. 1487 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Zwecke 
der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs- 
eisenbahnen, vom 2. März 1883; unter 
„ 1488 das Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts und 
des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 
1882/83, vom 3. März 1883; unter 
„ 1489 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, 
Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs, vom 
6. März 1883. 
Berichtigung: In Nr. 6 des Regierungs-Blaktes ist auf Seite 32, 2. Zeile von unten statt 1883 zu lesen „1833".
	        
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