Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-  Weimar=  Eisench

Nummer  8.  J  Weimar.  4  1.  Mai  1883.

 

Juhalt:  Ministerial.  Belanntmachung,  die  Zulassung  des  Asphalt-Theerpappen-Fabrikats  der  Firma  Karl  Rührmeyer

  und  Sohn  zu  Neustadt  bei  Magdeburg  als  Bedachungsmaterial  im  Großherzogthum  betreffend,

Seite  55.  —  Ministerial  Bekanmtmachung,  die  Anfhebung  der  Immediat-Kommission  für  Postangelegenheiten

  betrefjend,  Seite  56.  —  Ministerial.  Bekanmmachung,  Wechsel  in  den  Haupt-Agenturen  der  Aachen-Leipziger

  Versicherungs.  Aktien-Gesellschaft  und  der  Kölnischen  Glas-  Versicherungs.  .Aktien  Gesellschaft  betreffend,

  Seite  56.  —  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Errichtung  einer  Forstinspektion  mit  dem  Sitze

in  Weimar  betressend,  Seite  57.  —  Ministerial.  Bekanntmachung,  die  Verleihung  der  Rechte  einer  juristischen

Person  und  einer  milden  Stiftung  an  die  „Lonise  Ellan-  Stiftung“  hier  betreffend,  Seite  57.  —  Reichs
Gesetzblatt  Seite  58.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

(39)  1.  Mit  Beziehung  auf  die  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  30.  März
1859,  die  Ministerial-Verordnung  vom  7.  Juli  1881  §  7  Z.  9  und  die
Ausführungs-Verordnung  zum  Gesetz  über  die  Gebände-Brandversicherungsanstalt
vom  8.  Juli  1881  §  28  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
daß  das  Asphalt-Theerpappen-Fabrikat  der  Firma  Karl  Rührmeyer
und  Sohn  zu  Neustadt  bei  Magdeburg,  welches  im  Regierungsbezirk  Magdeburg
  als  Surrogat  der  harten  Dachung  anerkannt  ist,  auch  im  Großherzogthum
als  Bedachungsmaterial  bis  auf  Weiteres  und  mit  Vorbehalt  jederzeitigen
Widerrufes  für  zulässig  erachtet  worden  ist.
Weimar,  den  12.  April  1883.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.
1883  9