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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 2. Weimar. 12. Januar 1884.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Aufstellung von Kostenberechnungen an die Großherzogliche Landarmen--
Kommission betreffend, Seite 9. — Ministerial. Bekanntmachung, die Uebertragung der Centralkasse für
das Fenerlösch- und Sicherheitswesen und mehrerer anderer Kassen auf den Großherzoglichen Ministerial-
Kassirer Merker betreffend, Seite 9. — Bekanntmachung des Präsidiums des Großherzoglichen Land-
gerichts zu Weimar, die erstinstanzliche Behandlung und Entscheidung der Rechtsangelegenheiten des
Landesherrn und der Mitglieder der Landesherrlichen Familie betrefsend, Seite 10. — Ministerial=
Bekanntmachung, Vergttungssätze für Natural--Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden im Jahre 1884
betreffend, Seite 11. — Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag über Erweiterung des Unter-
nehmens der Saal-Eisenbahn durch den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Schwarza nach Blanken-
burg betreffend, Seite 11. — Reichs-Gesetzblatt Seite 13.
Ministerial--Bekanntmachungen.
[4] 1. Hierdurch wird den Armenverbänden, Heil= und Pflege-An-
stalten des Großherzogthums zur Nachachtung bekannt gemacht, daß alle
nach dem 1. Jannar 1884 zu erhebenden Ansprüche an den Landarmen-
verband des Großherzogthums durch Einreichung doppelter Kosten-
berechnungen bei der Großherzoglich Sächsischen Landarmen-Kommission geltend
zu machen sind.
Weimar, den 31. Dezember 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[I5] II. Nachdem vom 1. Januar 1884 ab dem Großherzoglichen Mini-
sterial-Kassirer Merker hier die Kasse= und Rechnungsführung von
a) der Centralkasse für Feuerlösch= und Sicherheitswesen,
b) der Kasse über die Gewerkenschulen des Großherzogthums,
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