Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eise nach. 
Nummer 2. Weimar. 12. Januar 1884. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Aufstellung von Kostenberechnungen an die Großherzogliche Landarmen-- 
Kommission betreffend, Seite 9. — Ministerial. Bekanntmachung, die Uebertragung der Centralkasse für 
das Fenerlösch- und Sicherheitswesen und mehrerer anderer Kassen auf den Großherzoglichen Ministerial- 
Kassirer Merker betreffend, Seite 9. — Bekanntmachung des Präsidiums des Großherzoglichen Land- 
gerichts zu Weimar, die erstinstanzliche Behandlung und Entscheidung der Rechtsangelegenheiten des 
Landesherrn und der Mitglieder der Landesherrlichen Familie betrefsend, Seite 10. — Ministerial= 
Bekanntmachung, Vergttungssätze für Natural--Verpflegung der bewaffneten Macht im Frieden im Jahre 1884 
betreffend, Seite 11. — Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag über Erweiterung des Unter- 
nehmens der Saal-Eisenbahn durch den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Schwarza nach Blanken- 
burg betreffend, Seite 11. — Reichs-Gesetzblatt Seite 13. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
[4] 1. Hierdurch wird den Armenverbänden, Heil= und Pflege-An- 
stalten des Großherzogthums zur Nachachtung bekannt gemacht, daß alle 
nach dem 1. Jannar 1884 zu erhebenden Ansprüche an den Landarmen- 
verband des Großherzogthums durch Einreichung doppelter Kosten- 
berechnungen bei der Großherzoglich Sächsischen Landarmen-Kommission geltend 
zu machen sind. 
Weimar, den 31. Dezember 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[I5] II. Nachdem vom 1. Januar 1884 ab dem Großherzoglichen Mini- 
sterial-Kassirer Merker hier die Kasse= und Rechnungsführung von 
a) der Centralkasse für Feuerlösch= und Sicherheitswesen, 
b) der Kasse über die Gewerkenschulen des Großherzogthums, 
1884 2
	        
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