Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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[21] III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der unter dem 
Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin stehenden Karl- 
Alexander Karl-August-Stiftung hier, welcher bereits die Rechte einer 
juristischen Person ertheilt worden sind (vergl. Bekanntmachung vom 4. Ok- 
tober 1871 im Regierungs-Blatt Seite 165), auf desfallsiges Ansuchen auch 
die Rechte einer milden Stiftung gnädigst zu verleihen geruht. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht. 
Weimar, den 20. Februar 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[22] Das 6. und 7. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1530 die Verordunung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 
20. Februar 1884; unter 
1531 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und 
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues; vom 26. Februar 1884. 
7) 
 
	        
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