Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 8. März 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[26] IV. Nachdem die Werra-Eisenbahn-Gesellschaft zu Meiningen beschlossen 
hat, zur Tilgung des noch nicht ausgeloosten Betrages des unter dem 1. Ja- 
nuar 1874 ausgenommenen Prioritäts-Anlehens ein mit 4% verzinsliches An- 
lehen von 9216 600 Reichswährung aufzunehmen und dieser Beschluß 
von der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung in Uebereinstimmung mit 
den hohen Staatsregierungen von Sachsen- Meiningen und Sachsen-Coburg- 
Gotha genehmigt worden ist, so wird dies unter Beifügung eines Musters 
der auszustellenden Prioritäts-Obligationen, Zinsleisten und Zinsabschnitte hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 15. März 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
A. 
Priorität#- Obligation 
Merra-Eisenbahn- Gesellchaft in Meiningen 
Abtheilumg Ve: 
über 
Tausendfünfhundert Mark) 
Sechshundert Mark 
Dreihundert Mark
	        
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