Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Formular (I. 
— des Verzeichnisses. 
Kör-Sche in. 
Von der Kör-Kommission des Kör-Bezirkes 
ist heute ein dem (folgt Name des Besitzers) gehöriger Zuchtstier (folgt nähere Beschreibung des 
Zuchtstiers wie im Verzeichniß) geprüft und für tüchtig und zulässig zur Zucht erklärt worden. 
Die Giltigkeit dieses Kör-Scheines erlischt mit dem Ablaufe von zwei Jahren, 
vom heutigen Tage ab gerechnet. 
  
  
Der Vorstzende der Kör-Kommission. 
(Unterschrift.)
	        
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