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daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekauntmachung vom 26. Mai 1883
(Regierungs-Blatt Seite 67) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 5. April 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(37) III. Daß von der Direktion der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesell-
schaft in Lübeck an Stelle des Friedensrichters Hornschuh in Weimar, bisherigen
Haupt-Agenten derselben, Karl Steinert daselbst zum Haupt-Agenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 26. September 1883 (Regierungs-Blatt Seite 192)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 15. April 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Dr. Schomburg.
(38) IV. Durch Bekanntmachung vom 26. Oktober 1881 (Regierungs-Blatt
Seite 235) hat das unterzeichnete Staats-Ministerium zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß von ihm beschlossen worden, in Zukunft denjenigen, welche um
Zulassung zu dem Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreibergehülfen-Prüfung
nachsuchen würden, von dem nach § 16 Schlußsatz in Verbindung mit § 2
Absatz 2 und § 1 der Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juni 1880 (Regie-
rungs-Blatt Seite 77) erforderlichen Nachweis der für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung regelmäßig nicht mehr
Dispens zu ertheilen.
Nichtsdestoweniger hat sich seit Erlaß jener Bekanntmachung eine nicht
unbeträchtliche Anzahl von Personen, welche den Besitz der für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung nicht nach-
zuweisen vermochten, mit Gesuchen um Zulassung zu dem der Gerichtsschreiber-
gehülfen-Prüfung vorausgehenden Vorbereitungsdienst an das unterzeichnete