Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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zunächst  wohnende  Forstbeamte  schleunigst  davon  in  Kenntniß  zu  setzen.  Die
Löschmanschaften  haben  sich  bei  Waldbränden  mit  den  nöthigen  Geräthen,
insbesondere  mit  Hacken,  Schaufeln,  Rechen,  Aexten,  Sägen  und  Beilen  zu
versehen.

83.

Bei  Waldbränden  in  fiskalischen  Waldungen  übernimmt  der  oberste  anwesende
  Forstbeamte  die  Anordnung  und  Leitung  der  Löschanstalten,  die  übrigen
Forstbeamten  vertheilen  sich  zum  Anlegen  und  Beausfsichtigen  der  Löschanstalten.
Die  einzelnen  Feuerwehrführer  haben  dieselben  hierbei  zu  unterstützen.

Bei  Waldbränden  in  Gemeindewaldungen  kommen  die  §  33  und  49
Ziffer  3  der  in  §  1  citirten  Verordnung  zur  entsprechenden  Anwendung.

Es  haben  bei  solchen  jedoch  sämmtliche  Forstbeamte  in  der  Nähe  liegender
fiskalischer  Waldungen  dem  Feuerwehrführer  beiräthig  an  die  Hand  zu  gehen.

84.

Bei  Löschung  von  Waldbränden  ist  folgendes  Verfahren  zur  Anwendung
zu  bringen.

J.

Stellt  sich  der  Waldbrand  als  ein  Bodenfeuer,  d.  h.  als  ein  solches  Feuer
dar,  welches  sich  im  Moos,  Laub  und  Nadeln  und  zwischen  Beerkraut  und
kurzem  Grase  schwach  und  niedrig  hält,  in  hoher  Heide,  Besenpfriemen  und
altem  Grase  sich  rascher  ausbreitet,  auflodert  und  mächtiger  dampft,  so  ist
demselben  Einhalt  zu  thun:

.  durch  Ausschlagen  von  Zweigen,  wobei  jedoch  die  losen  brennbaren
Stoffe  in  das  Feuer  hineinzukehren  sind,

2.  durch  Abschneiden  des  Feuers  mittels  eines  1  m  bis  1,5  m  breit

aufgehackten  Löschgeräumtes,  im  äußersten  Falle

3.  durch  Gegenfeuer,  mit  welchem  man  dem  Brande  auf  seinem  Wege

die  weitere  Nahrung  wegsengt.

Diese  drei  Mittel  kommen  in  besondere  Anwendung:

a)  bei  Laub=  und  Moosbrand,  indem  die  Löschmannschaft  wechselweise  mit

langen  dicht  belaubten  Zweigen  und  mit  Hacken  und  Rechen  dem
Feuer  in  Reihe  sich  entgegenstellt,  dasselbe  mit  Zweigen  ausschlägt
und  mit  Hacken  ꝛc.  die  breunbare  Bodendecke  auf  die  Seite  des  Feuers
räumt  und  dasselbe  abschneidet,